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PSA-Pflichten des Arbeitgebers: Was Sie stellen müssen – und was nicht

Persönliche Schutzausrüstung ist keine Kulanz, sondern Pflicht – und zwar Ihre als Arbeitgeber. Die wichtigsten Regeln aus Arbeitsschutzgesetz, PSA-Benutzungsverordnung und DGUV-Regelwerk im Überblick.

Grundsatz: Der Arbeitgeber stellt und zahlt

Ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung, dass an einem Arbeitsplatz PSA erforderlich ist (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz), müssen Sie diese kostenlos zur Verfügung stellen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Eine Kostenbeteiligung der Beschäftigten an vorgeschriebener PSA ist unzulässig.

Die fünf Kernpflichten

  1. Gefährdungsbeurteilung: ermitteln, wo welche PSA nötig ist – die Grundlage für alles Weitere.
  2. Bereitstellung: geeignete, passende und normkonforme PSA kostenlos stellen, grundsätzlich zur individuellen Nutzung.
  3. Unterweisung: Beschäftigte in Benutzung, Pflege und Grenzen der PSA unterweisen – vor der ersten Nutzung und danach regelmäßig, mindestens jährlich.
  4. Instandhaltung und Ersatz: PSA in hygienischem, funktionsfähigem Zustand halten und bei Verschleiß oder Beschädigung ersetzen.
  5. Tragekontrolle: dafür sorgen, dass die PSA tatsächlich benutzt wird – die Verantwortung endet nicht am Ausgabeschrank.

Und die Beschäftigten?

Beschäftigte sind verpflichtet, bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen (§ 15 ArbSchG) und Mängel zu melden. Wer sich weigert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – und der Arbeitgeber muss das durchsetzen, sonst haftet er im Schadensfall mit.

Abgrenzung: Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion

Normale Arbeits- oder Firmenkleidung ohne Schutzfunktion (das Polo mit Logo, die normale Bundhose) ist gesetzlich nicht zwingend vom Arbeitgeber zu zahlen – hier entscheiden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Sobald Schutzfunktion gefordert ist (Warnschutz, Schnittschutz, schwer entflammbar), gilt wieder: Arbeitgeberpflicht.

Praxis: So organisieren Betriebe die PSA-Ausgabe

  • Standard-Set pro Tätigkeitsprofil definieren (z.B. „Kolonne Straßenbau: S3-Stiefel, Warnschutz Klasse 2, Handschuhe, Helm")
  • Größen einmal sauber erfassen, Ausgabe dokumentieren (Quittung je Mitarbeiter)
  • Ersatzbeschaffung als festen Prozess: defekt gegen neu, ohne Diskussion
  • Einen Lieferanten mit festen Artikeln – so bleibt Qualität und Preis konstant

Bei der Zusammenstellung normkonformer Sets unterstützen wir Sie gerne – inklusive der Zertifikate für Ihre Dokumentation.

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