PSA-Kategorien I, II und III: Was steckt hinter der Einteilung?
Die EU-Verordnung 2016/425 teilt jede PSA in drei Kategorien ein – nach der Schwere des Risikos, vor dem sie schützt. Für Einkäufer ist die Kategorie mehr als Bürokratie: An ihr hängen Prüfpflichten und Unterweisungsaufwand.
Die drei Kategorien
- Kategorie I – geringe Risiken: z.B. einfache Gartenhandschuhe, Sonnenbrillen, Regenkleidung ohne Schutzfunktion. Der Hersteller darf die Konformität selbst erklären.
- Kategorie II – mittlere Risiken: das Gros der Arbeits-PSA: Sicherheitsschuhe, die meisten Arbeitshandschuhe, Schutzbrillen, Warnschutz, Helme. Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich.
- Kategorie III – tödliche/irreversible Risiken: Atemschutz, Chemikalienschutz, Schnittschutz für Motorsägen, Absturzsicherung, Störlichtbogen- und Hitzeschutz. Zusätzlich laufende Fertigungsüberwachung – und für Betriebe: praktische Unterweisungspflicht mit Übungen.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
Bei Kategorie-III-PSA reicht das Aushändigen nicht: Die DGUV verlangt eine praktische Unterweisung (z.B. Dichtsitzprüfung bei Atemschutz, Handhabung der Absturzsicherung). Dokumentieren Sie diese Unterweisungen – im Schadensfall ist das Ihr Nachweis.
Woran erkenne ich seriöse PSA?
- CE-Kennzeichnung, bei Kategorie III mit vierstelliger Nummer der überwachenden Stelle (z.B. CE 0299)
- EU-Konformitätserklärung verfügbar (Link oder Beileger – wir liefern sie auf Wunsch mit)
- Benutzerinformation in deutscher Sprache
- Normangabe passt zur Schutzbehauptung (z.B. EN 388 mit Leveln, nicht nur „schnittfest")
Billigware aus dem Marktplatz-Import erfüllt diese Punkte oft nicht – im Schadensfall haftet dann der Arbeitgeber, der sie beschafft hat. Als Fachhändler liefern wir ausschließlich normkonforme Ware namhafter Hersteller inklusive Dokumentation.