Orthopädische Einlagen im Sicherheitsschuh: Was DGUV 112-191 vorschreibt
Rund jeder dritte Beschäftigte trägt privat orthopädische Einlagen. Im Sicherheitsschuh gilt aber: Einfach einlegen ist nicht erlaubt – die Zulassung des Schuhs erlischt. Die DGUV Regel 112-191 zeigt den richtigen Weg.
Warum private Einlagen im Sicherheitsschuh tabu sind
Ein Sicherheitsschuh ist als Gesamtsystem baumustergeprüft – inklusive der Einlegesohle. Wird sie gegen eine private orthopädische Einlage getauscht, stimmen die geprüften Eigenschaften nicht mehr:
- Antistatik: Der Ableitwiderstand läuft über die Sohle – eine fremde Einlage kann ihn unterbrechen.
- Resthöhe unter der Zehenkappe: Eine dickere Einlage schiebt den Fuß nach oben; bei einem Aufprall drückt die Kappe auf die Zehen, statt sie zu schützen.
- Passform und Halt: Dämpfung, Energieaufnahme und Fersensitz sind nicht mehr wie geprüft.
Die Folge: Der Schuh gilt rechtlich nicht mehr als PSA. Im Schadensfall haftet der Betrieb – und die Berufsgenossenschaft kann Leistungen kürzen.
Was die DGUV Regel 112-191 regelt
Die DGUV Regel 112-191 („Benutzung von Fuß- und Knieschutz", früher BGR 191) legt fest, wie orthopädischer Fußschutz zulässig umgesetzt wird: Schuh und Einlage müssen als System geprüft und zertifiziert sein. Hersteller lassen dafür bestimmte Schuhmodelle zusammen mit definierten Einlagen-Rohlingen zertifizieren; der Orthopädie-Techniker arbeitet auf genau diesem Rohling – nicht auf einem beliebigen.
So läuft die Versorgung richtig – in 4 Schritten
- 1. Ärztliche Verordnung: Der Arzt verordnet orthopädische Einlagen bzw. orthopädische Zurichtung am Sicherheitsschuh.
- 2. Zertifiziertes Modell wählen: Aus der Liste der DGUV-112-191-fähigen Schuhe wird ein Modell gewählt, das zum Arbeitsplatz passt (Schutzklasse, Bauform, Größe). Hier unterstützen wir mit einer großen Auswahl zertifizierter Modelle.
- 3. Anpassung durch den Orthopädie-Techniker: Die individuelle Einlage entsteht auf dem zum Modell zertifizierten Rohling; alternativ passt der Techniker den Schuh selbst orthopädisch an.
- 4. Dokumentation: Zertifikat und Konformität werden im Betrieb abgelegt – bei Audits und im Schadensfall zählt der Nachweis.
Wer trägt die Kosten?
Gute Nachricht für Betrieb und Beschäftigte: Die orthopädische Zurichtung ist meist förderfähig. Je nach Fall übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), die Berufsgenossenschaft (nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit) oder die Agentur für Arbeit die Kosten der Einlagenversorgung. Der Arbeitgeber stellt – wie immer bei PSA – den Sicherheitsschuh selbst.
Was Arbeitgeber wissen müssen
- Beschäftigte mit Einlagen-Verordnung dürfen Sie nicht mit Standard-Schuhen plus privater Einlage arbeiten lassen – das ist ein Regelverstoß mit Haftungsrisiko.
- Die Versorgung nach DGUV 112-191 ist Teil Ihrer PSA-Pflicht; die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die Schutzklasse, die Verordnung die Orthopädie.
- Planen Sie Lieferzeit ein: Individuelle Einlagen brauchen einige Wochen – bei Neueinstellungen früh anstoßen.
Unsere Rolle als Fachhändler
Wir führen eine große Auswahl DGUV-112-191-fähiger Sicherheitsschuhe von S1P bis S3 – vom sportlichen Halbschuh bis zum Winterstiefel – und nennen Ihnen zu jedem Modell die zertifizierten Einlagensysteme samt Nachweisen für Ihre Dokumentation. Sagen Sie uns Einsatzbereich, Schutzklasse und Größe: Wir stellen die Modellliste für Ihren Orthopädie-Techniker zusammen.